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Die Ortsteilvertretungen
In kreisfreien Städten kann die Gemeindevertretung für Ortsteile Ortsteilvertretungen wählen. Wählbar sind Einwohner des Ortsteils und Gemeindevertreter.
Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung hat in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind.
Näheres regelt die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Möchten Sie mit der Vertretung Ihres Ortsteils Kontakt aufnehmen?
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen, Anregungen oder Problemen an die Kanzlei der Bürgerschaft. Ihr Anliegen wird dann umgehend weitergeleitet.
Welche Ortsteilvertretung ist für welchen Ortsteil zuständig?










