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Die Europaparlamentswahl
Bei der Europawahl wählt die Bundesrepublik Deutschland Abgeordnete für eine Periode von fünf Jahren in das Europäische Parlament. Es ist das einzige Organ der Europäischen Union, das durch Wahl eine direkte Legitimation der Völker der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft erhält. Wählbar ist jeder Deutsche oder in der BRD lebender Unionsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus geschlossenen Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die Wahlvorschläge sind als Listen für ein Bundesland (Landeslisten) beim Landeswahlleiter einzureichen oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer (Bundesliste) dem Bundeswahlleiter zu übergeben. |
Die gesetzlichen Grundlagen
Europawahlgesetz (EuWG)
Bundeswahlgesetz (BWG)
Europawahlordnung (EuWO)
Das Wahlergebnis
Am Sonntag, dem 7. Juni 2009 fand die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
- Ergebnis in den Wahlbezirken - Darstellung optimiert für DSL- Verbindungen
- Ergebnis in den Wahlbezirken - Darstellung für Modem-Verbindungen
Das Wahlergebnis für den Bundeswahlkreis Greifswald | 9.2 K |




