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Landratswahl
Die Wahlberechtigten wählen die Landrätin/den Landrat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Die Wahlberechtigten haben je eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand die Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmanzahl erzielten. |
Gesetzliche Grundlagen
- Landkreisneuordnungsgesetz - LNOG M-V vom 12. Juli 2010
- Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V vom 16.12.2011
- Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V vom 2. März 2011
- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Stand Mai 2008)
Termine
Der Kreiswahlausschuss tagt am Mittwoch, dem 21. September 2011, 16 Uhr in öffentlicher Sitzung. Diese Sitzung findet statt in Anklam, Demminer Straße 71/74. Hier wird das amtliche Wahlergebnis der Stichwahl zur Landrätin des neuen Großkreises Vorpommern-Greifswald festgestellt. Diese Wahl fand am 18. September 2011 statt.
Vorläufiges Ergebnis der Stichwahl vom 18. September 2011
Am 18. September 2011 wurde die Landrätin für den neuen Landkreis Vorpommern-Greifswald in einer Stichwahl gewählt.
Vorläufige Ergebnisse aus 57 Greifswalder Wahlbezirken: | |
Vorläufiges Ergebnis im Wahlkreis 75 (Vorpommern-Greifswald): |
Wahlergebnis der Hauptwahl
Wahlbekanntmachung zur Stichwahl
12.09.2011-_Wahlbekanntmachung_zur_Stichwahl_der_Landraetin_am_18.09.2011.pdf |
Wahlbereichseinteilung Südvorpommern
Wählerverzeichnis
05.07.2011_Bekanntmachung_Landtagswahlen_2011_Einsichtnahme_in_das_Waehlerverzeichnis.pdf | 31 K |
Zugelassene Wahlvorschläge
29.07.2011-Bekanntmachung_der_zugelassenen_Wahlvorschlaege_fuer_die_Landratswahl-2.pdf |




