Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Landratswahl

Die Wahlberechtigten wählen die Landrätin/den Landrat  nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Die Wahlberechtigten haben je eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand die Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmanzahl erzielten.

Wählbar ist, wer am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet, das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Voraussetzungen zur Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit  erfüllt. Die Landrätin/der Landrat wird für die Zeit von 7, maximal 9 Jahren gewählt.

Gesetzliche Grundlagen

Termine

Der Kreiswahlausschuss tagt am Mittwoch, dem 21. September 2011, 16 Uhr in öffentlicher Sitzung. Diese Sitzung findet statt in Anklam, Demminer Straße 71/74. Hier wird das amtliche Wahlergebnis der Stichwahl zur Landrätin des neuen Großkreises Vorpommern-Greifswald festgestellt. Diese Wahl fand am 18. September 2011 statt.

Vorläufiges Ergebnis der Stichwahl vom 18. September 2011

Am 18. September 2011 wurde die Landrätin für den neuen Landkreis Vorpommern-Greifswald in einer Stichwahl gewählt.

Vorläufige Ergebnisse aus 57 Greifswalder Wahlbezirken:

  Daten für langsamen Internetzugang

 Daten für den schnellen Internetzugang 

Vorläufiges Ergebnis im Wahlkreis 75 (Vorpommern-Greifswald):

  Daten der Landeswahlleitung

Wahlergebnis der Hauptwahl

Ergebnis_LR_Hauptwahl.pdf

Wahlbereichseinteilung Südvorpommern

Wahlbereichseinteilung_Suedvorpommern_2011.jpg

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