Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Foto Volker Pesch 9/2009

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Landtagswahlen

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist als gewählte Vertretung der Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Stätte der politischen Willensbildung. Er wählt den Ministerpräsidenten, übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die Arbeit von Landesregierung und Landesverwaltung.

Der Landtag wird für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien und Einzelbewerber. Wählbar ist im Allgemeinen jeder Wahlberechtigte.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

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