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Kein neues KFZ-Kennzeichen bei Umzug innerhalb des Landes
Seit dem 1. Februar 2012 muss kein neues Kfz-Kennzeichen mehr zugeteilt werden, wenn der Halter des Fahrzeuges innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern umzieht. Darauf macht Bernd Kiesendahl, Abteilungsleiter im Greifswalder Ordnungsamt aufmerksam.
Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern erteilt.
Geänderte Fahrzeug- oder Halterdaten müssen jedoch wie üblich der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Zur Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Fahrzeugsregisters muss der Halter in der für seinen neuen Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsstelle vorsprechen. Diese Pflicht ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 13 Absatz 1 Nummer 2 geregelt.
Ist ein Fahrzeug jedoch außer Betrieb gesetzt und das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung für den alten Zulassungsbereich reserviert worden, teilt nach dem Umzug die dann örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei der Wiederinbetriebnahme ein neues Kennzeichen zu.





