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Altholz darf nicht verfeuert werden
Auch wenn es im ersten Moment günstig erscheint: Alte Möbel zu verfeuern, kann richtig teuer werden. Darauf macht Robert Vicent von der Umweltbehörde des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Dienststelle Greifswald, aufmerksam.
„Möbelteile aus Span – und Pressplatten und Sperrholz enthalten Klebstoffe oder Farbreste, Holzteile aus Gebäudeabbrüchen und Bauholzabfälle sind mit oftmals mit Holz- und auch Brandschutzmittel behandelt. Werden diese Stoffe verbrannt, entstehen zum Teil hochgiftige Gase, die nicht nur die eigenen Gesundheit, sondern auch die der Nachbarn gefährden. Besonders gefährdet sind Kinder, Allergiker und immungeschwächte Personen“, so das Gesundheitsamt.
Die seit 2002 bundesweit geltende Altholzverordnung verbietet deshalb das Verbrennen von Altholz ausdrücklich. Ausschließlich Betriebe der Holzver- und Bearbeitung dürfen bis zu einer bestimmten Schadstoffklasse und unter definierten technischen Voraussetzungen eigene Holzabfälle verwerten. Alle anderen müssen das Altholz ordnungsgemäß entsorgen lassen.
Wer dennoch Altholz verbrennt, muss neben den Kosten für die Entsorgung auch noch mit einem erheblichen Bußgeld rechnen. Das Bußgeld ist in der Regel noch höher als die Kosten für die Entsorgung. Auch das Unternehmen, das Altholz an Haushalte verkauft oder es ihnen überlässt, wird mit einem Bußgeld belegt. "Abhängig vom Einzelfall kann der Abrissunternehmer zusätzlich sogar seine Erlaubnis verlieren", bekräftigt Robert Vicent.
Zum Heizen ist nur naturbelassenes Holz zu nutzen. Dieses Holz bieten Förster, Gartenbaubetriebe, der Holzhandel und auch Baumärkte an.
Alte Möbel können in Greifswald kostenlos über den Sperrmüll entsorgt werden. Davon ausgeschlossenes Altholz wie Fenster, Türen und Bauhölzer nimmt die Greifswald Entsorgungs GmbH gegen eine Gebühr ab.
Fragen zur Entsorgung von Altholz und/oder Sperrmüll beantwortet der Abfallberater des Landkreises Herr Wühn 038355/695-13 in Karlsburg (VEO).





