Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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Brauchwassernutzung

Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser ist nicht nur wegen der gestiegenen Trinkwasserpreise attraktiv, sondern dient auch dem Schutz der Ressourcen. Wasser, das zum Betreiben der Waschmaschine, der Toilettenspülung oder zur Bewässerung im Garten genutzt wird, muss nicht Trinkwasserqualität besitzen, macht aber über 60 Prozent unseres Wasserbedarfs aus.

Die einfachste Nutzungsmöglichkeit besteht im Auffangen des Regenwassers der Dachentwässerung in Regentonnen oder einer Zisterne, aus der das Wasser für den Garten mittels einer Pumpe gehoben wird. Regentonnen sind zwar preiswert, haben aber den Nachteil, dass nur kurze Trockenperioden mit der vorhanden Wassermenge überbrückt werden können.

In unterirdischen Zisternen aus Kunststoff oder Beton lassen sich größere Mengen Wasser speichern. Dies erfordert entsprechend höhere Investitionskosten ab etwa 1500 Euro zuzüglich der notwendigen Erdarbeiten. Sie sparen im Mittel 6m3 Wasser pro 100 m2 Nutzgarten im Jahr, für welches dann weder Wasser- noch Abwassergebühren zu entrichten sind.

Wenn Sie kein Regenwasser in die städtische Kanalisation einleiten, sondern sämtliches Regenwasser auffangen bzw. auf Ihrem Grundstück versickern lassen, können Sie sich von der Anschlusspflicht an die städtische Regenwasserkanalisation befreien lassen und damit weitere Kosten einsparen (§ 8 der Abwasserbeseitigungssatzung ).

Ausschöpfen kann man das Einsparpotential, wenn man das Regenwasser zusätzlich als Brauchwasser im Haushalt für die Toilettenspülung, die Waschmaschine und als Putzwasser benutzt. Trinkwasser- und der Brauchwasserkreislauf müssen dabei getrennt sein! Bei längerer Trockenheit wird die Zisterne über eine Nachspeiseeinrichtung aus dem Trinkwasserkreislauf gefüllt. Die Entsorgung des Brauchwasser erfolgt in die öffentliche Schmutzwasserleitung und ist gebührenpflichtig.

Die Regenwassernutzung als Brauchwasser ist im § 9 der Abwasserbeseitigungssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald geregelt.

Es gibt für diese Maßnahmen keine Förderungen.

 


Hier können Sie sich die Lesefassung der Abwasserbeseitigungssatzung herunterladen (PDF-Dokument).


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