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Benutzung

- Lesesaal des Stadtarchivs (Piel)
Nach Maßgabe der Satzung des Stadtarchivs (veröffentlicht im Greifswalder Stadtblatt, Nr. 27/2000 vom 21.12.2000, S. 5f.) hat jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, das Recht, das Archivgut zu nutzen, soweit durch Rechtsvorschriften, Schutzbestimmungen oder Vereinbarungen mit öffentlichen Stellen, natürlichen oder juristischen Personen, die Archivgut abgeben, nichts anderes festgelegt ist.
Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, publizistischen, unterrichtlichen oder Bildungszwecken oder zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange beantragt wird.
Schutzfristen für Archivgut, Einschränkungen bzw. Versagungen der Nutzung von Archivgut und Rechtsansprüche Betroffener gelten entsprechend dem Archivgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 7.7.1997.
Die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen des Stadtarchivs ist entgeltpflichtig.
Die im Stadtarchiv Greifswald verwahrten Archivalien können im Lesesaal während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine vorherige Anmeldung wird empfohlen.
Beim erstmaligen Besuch ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, die Benutzung beschränkt sich auf den darin angegeben Zweck.
Zum Auffinden des gesuchten Quellenmaterials stehen Findhilfsmittel wie Findbücher und -karteien zur Verfügung; zudem steht den Benutzerinnen und Benutzern das Archivpersonal beratend zur Seite. Die gewünschten Archivalien müssen mittels eines Vordruckes bestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel zum nächsten Öffnungstag. Eine Ausleihe außer Haus ist nicht möglich.
Nähere Bestimmungen zur Benutzung regeln die Benutzungssatzung und die Entgeltordnung des Stadtarchivs.




