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Pressemitteilungen 19.11.2018 – Beteiligungsverfahren zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern - Unterlagen liegen im Stadthaus aus

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat beschlossen, im Rahmen der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete für Wind-energieanlagen vorzunehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Der Entwurf 2018 zum vierten Beteiligungsverfahren der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern mit dazugehörigem Entwurf des Umweltberichts liegtvom 20. November 2018 bis zum 23. Januar 2019 im Stadthaus, Markt 15, Sekretariat des Stadtbauamtes, Raum B2 01 zur öffentlichen Einsicht aus.

 

Alle Personen, die von den Planungen betroffen sein können, und alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, insbesondere auch die kommunalen Gebietskörperschaften, können gemäß § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu den Entwürfen 2018 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Umweltberichts Stellung nehmen.

 

Im Internet sind die Entwürfe 2018 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungs-programms Vorpommern und des Umweltberichts während des Auslegungszeitraums unter http://www.raumordnung-mv.de sowie unter http://www.rpv-vorpommern.de einsehbar. Hier wird auch die Abwägungsdokumentation des dritten Beteiligungsverfahrens veröffentlicht.

Hinweise und Anregungen können bis zum 23. Januar 2019 gegeben werden:

- online unter http://www.raumordnung-mv.de,

- per E-Mail an poststelle@afrlvp.mv-regierung.de sowie

- schriftlich an die oder zur Niederschrift in der

Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern

Am Gorzberg, Haus 8

17489 Greifswald.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.