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Amt für Jugend, Soziales und Familie
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden Jugendhilfe- und Sozialhilfeaufgaben in einem gemeinsamen Amt für Jugend, Soziales und Familie wahrgenommen.
Dieses Amt versteht sich als generationsübergreifender Dienstleister.
In der Jugendhilfe setzt sich das Amt für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien ein.
Das Aufgabenspektrum umfasst zum Beispiel die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in der Tagespflege, Kinderkrippe bis zum Hort.
Der Schutzauftrag insbesondere gegenüber Kleinstkindern, Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Aufgabenbereich des Amtes. Täglich wachen Sozialarbeiter, Sozialpädagogen in Schulen, Freizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten, Beratungsstellen und auf der Straße über das Kindeswohl.
In unserer Arbeit unterstützen uns viele Träger der freien Jugendhilfe, mit denen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
In der Abteilung Soziale Dienste existiert ein abgestimmtes, auf die jeweiligen Lebenslagen bezogenes Hilfesystem, an dem ebenfalls eine Vielzahl von freien Trägern und die Wohlfahrtsverbände beteiligt sind.
Neben Beratungsleistungen umfasst das Angebot vor allem materielle Hilfen, wenn die Kosten des Lebensunterhaltes nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden können.
Weitere Aufgaben der Abteilung sind z.B. Grundsicherung im Alter, BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Aufgabenbereiche des Amtes für Jugend, Soziales und Familie.
Die Kontaktdaten des Amtes für Jugend, Soziales und Familie finden Sie hier.









