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Vormundschaftsangelegenheiten
Behördliche Vormundschaften für Minderjährige werden durch das zuständige Familiengericht bestellt, wenn Eltern zur Ausübung ihrer elterlichen Sorge vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sind.
Die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie wie folgt:
Postanschrift:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Jugend, Soziales und Familie
PF 3153
17461 Greifswald
Hausanschrift: | Sachgebietsleiterin: |
|---|---|
Spiegelsdorfer Wende 1 | Frau Knuth |
Telefon | 03834/524500 |
jugend-soziales(at)greifswald.de |
Sprechzeiten
Montag | geschlossen* |
Dienstag | 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr |
Mittwoch | geschlossen* |
Donnerstag | 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Freitag | 9 - 12 Uhr |
(* Termine nach Vereinbarung) |
Buslinien | 1, 4, 5, 20 bis Haltestelle Südbahnhof, |
Wichtiger Hinweis: Kommunikationswege per E-mail stehen ausschließlich Informationszwecken zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. | |




