Hauptnavigation
- 1: Oberbürgermeister
- 2: Politik
- 3: Verwaltung
- 3.1: Ämter
- 3.1.1: Amt für Jugend, Soziales und Familie
- 3.1.2: Amt für Wirtschaft und Finanzen
- 3.1.3: Bereich des Oberbürgermeisters
- 3.1.4: Gesundheitsamt (Landkreis)
- 3.1.5: Gleichstellungs- und Familienbeauftragte
- 3.1.6: Haupt- und Personalamt
- 3.1.7: Immobilienverwaltungsamt
- 3.1.8: Integrationsbeauftragte
- 3.1.9: Kinderbeauftragter
- 3.1.10: Kulturamt
- 3.1.11: Ordnungsamt
- 3.1.12: Pressestelle
- 3.1.13: Schulverwaltungs- und Sportamt
- 3.1.14: Stadtbauamt
- 3.1.15: Tiefbau- und Grünflächenamt
- 3.2: Formulare
- 3.3: Ausschreibungen
- 3.4: Stellenangebote bei der Stadt
- 3.5: Ausbildung bei der Stadt
- 3.6: Ratsinformationssystem
- 3.7: Aktuelles und Medien
- 3.1: Ämter
- 4: Ortsrecht
- 5: Leben in Greifswald
- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald

Klickpfad - Hier befinden Sie sich
Inhaltsbereich
Kindertagesstätten- und Hortförderung
Eine Gesellschaft offenbart sich nirgendwo deutlicher als in der Art und Weise wie sie mit ihren Kindern umgeht. Unser Erfolg muss am Glück und Wohlergehen unserer Kinder gemessen werden. Die in einer jeden Gesellschaft zugleich die verwundbarsten Bürger und deren größter Reichtum sind.
(Nelson Mandela)
Zur Abteilung Kindertagesstätten- und Hortförderung gehören die folgenden Aufgabenbereiche:
und Sie erreichen die Mitarbeiter postalisch oder persönlich wie folgt:
Postanschrift:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Jugend, Bildung, Sport und WohnenPF 3153
17461 Greifswald
&nb
| |
|---|---|
Spiegelsdorfer Wende | Zentraler Kontakt Tel.: 03834/524550 oder 522761 |
Stellv. Abteilungsleiterin Frau Freese | |
| Abteilungsleiterin Frau Zenk |
Sprechzeiten
Montag | geschlossen* |
Dienstag | 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr |
Mittwoch | geschlossen* |
Donnerstag | 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Freitag | geschlossen* |
(* Termine nach Vereinbarung) |
| Jugendamt des Landkreises Vorpommern- Greifswald |
|---|---|
Loefflerstraße 8 | Sekretariat Frau Krohn |
Wichtiger Hinweis: Kommunikationswege per E-mail stehen ausschließlich Informationszwecken zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. | |




