Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Abteilung Liegenschaften

Verkauf von stadteigenen Grundstücken und Ankauf von Flächen

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich in den letzten Jahren zu einem noch attraktiveren Wohn- und Gewerberaum gewandelt. Sie gilt als die jüngste Stadt Ostdeutschlands und zahlreiche Marktforscher stellen ihr vielversprechende Zukunftsprognosen auf.
Wenn auch Sie Interesse an einem Grundstück zum Wohnen oder zur gewerblichen Nutzung in Greifswald haben, finden Sie hier unsere aktuellen Angebote.
Sofern es die städtebauliche Entwicklung erfordert, werden auch Grundstücke von Privaten durch das Immobilienverwaltungsamt angekauft.

 

Baulasten und Dienstbarkeiten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte auf das Grundstück bezogene Tätigkeiten vorzunehmen, zu unterlassen oder zu dulden (z.B. Zufahrts- oder Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück).
Das Baulastenverzeichnis, in dem alle Baulasten eingetragen sind, wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.
Eine Dienstbarkeit basiert dagegen auf einer privatrechtlichen Vereinbarung und regelt die Nutzung eines fremden Grundstückes (zum Beispiel Stellplatznutzung und Wegerecht). Sofern stadteigene Grundstücke betroffen sind, erreichen Sie hier Ihren Ansprechpartner.

 

Verwaltung der landwirtschaftlichen Flächen, von Kleingärten/-anlagen sowie der Garagenkomplexe und unbebauter Grundstücke

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald besitzt innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes weiträumige landwirtschaftliche Flächen, welche größtenteils durch einheimische Pachtwirte bewirtschaftet werden.
Außerdem befinden sich 24 Kleingartenanlagen und zahlreiche Garagenkomplexe auf stadteigener Fläche. Die jeweiligen Garagen innerhalb der Garagenkomplexe befinden sich fast ausschließlich im Eigentum von Privaten, die den Grund und Boden von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gepachtet haben.

 

Erklärungen zu gesetzlichen Vorkaufsrechten

Das Vorkaufsrecht eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, in den zwischen privaten Eigentümern abgeschlossenen Kaufvertrag einzutreten, und zwar regelmäßig unter denselben Bedingungen wie sie zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbart waren. Um festzustellen, ob ein Vorkaufsrecht besteht, wird vom beurkundenden Notar der abgeschlossene Kaufvertrag dem Immobilienverwaltungsamt zur Überprüfung zugesandt.
Unterschieden wird zwischen dem dinglichen (durch Eintragung im Grundbuch) und dem gesetzlichen Vorkaufsrecht. Das gesetzliche Vorkaufsrecht richtet sich vor allem nach § 24 ff Baugesetzbuch (BauGB).

 

Waldbewirtschaftung / Revierförster

Der Kommunalwald der Stadt Greifswald beinhaltet Flächen in den Gemarkungen  Brook, Dömitzow, Gristow, Groß Petershagen, Hohenmühl, Jager, Jeeser, Kirchdorf, Sanz, Steffenshagen, Wackerow und Wüst-Eldena, welche sich insgesamt über ca. 1570 ha erstrecken. Schon seit 1288 ist Greifswald im Besitz von Waldflächen und nutzt diese ökonomisch.
Neben der Rohstofferzeugung dient die Waldbewirtschaftung heute auch zunehmend der Erhaltung der Wälder als Schutz- und Erholungsraum. Ausgehend von diesen Grundsätzen besteht das Ziel, den kommunalen Waldbesitz im Interesse der Bürger der Stadt Greifswald und der umliegenden Gemeinden als Erholungsgebiet zu nutzen, wichtige Rückzugsgebiete für Tier- und Pflanzenarten zu bewahren bzw. zu schaffen, die Ästhetik der einmaligen Landschaft zu wahren und langfristig für diesen Anspruch notwendige Mittel durch wirtschaftliche Erträge zu sichern.
Für Angelegenheiten der Waldbewirtschaftung ist der städtische Revierförster  zuständig.

 

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Ansprechpartner

Liegenschaften, Forsten

Telefon: +49 3834 522710
Fax: +49 3834 522702
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