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Lohnsteuerkarte
Personen, die in einem unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen, benötigen eine Lohnsteuerkarte zur Vorlage beim Arbeitgeber. Die Meldebehörde stellt den Arbeitnehmern, die am 20. September des Vorjahres (Stichtag) in Greifswald mit Hauptwohnung gemeldet sind bzw. waren, kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus. Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet sind bzw. waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in der der ältere Ehegatte am 20. September des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder war.
Änderung der Steuerklassen
Wollen Sie Ihre Lohnsteuerklasse ändern, legen Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerkarten vor. Treten bei einem Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse (Änderung des Familienstandes) oder höhere Zahl der Kinderfreibeträge ein, so kann der Arbeitnehmer bis zum 30. November bei der Gemeinde die Änderung der Eintragung beantragen. Die Änderung wird mit Wirkung von dem Tage an vorgenommen, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorlagen. Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können nach dem 31.12 auf gemeinsamen Antrag im Laufe des Kalenderjahres einmal, spätestens bis zum 30. November, bei der Gemeinde beantragen, die auf ihren Lohnsteuerkarten eingetragenen Steuerklassen zu ändern (also III/V in IV/IV oder umgekehrt). Die Änderung ist mit Wirkung ab dem Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats vorzunehmen.
Wird der Antrag mündlich von einem Ehegatten gestellt, so ist eine Vollmacht des anderen Ehegatten erforderlich.
Wollen Sie ein neugeborenes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, legen Sie bitte die Lohnsteuerkarten und die Geburtsurkunde vor, in der beide Elternteile eingetragen sind oder zusätzlich die Vaterschaftsanerkennungsurkunde.
Kinder, die nicht in der Wohnung und der Gemeinde des Arbeitnehmers gemeldet sind, dürfen nur dann auf die Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen werden, wenn der Arbeitnehmer eine aktuelle von der Wohnsitzgemeinde des Kindes für steuerliche Zwecke ausgestellt Lebensbescheinigung vorlegt.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Personalausweis/Reisepass- Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerkarten
- ggf. Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, evtl. steuerliche
Lebensbescheinigung (bei Eintrag des Kinderfreibetrages) - ggf. Kircheneintrittserklärung oder Kirchenaustrittserklärung (bei Änderung der Religionsgemeinschaft)
Gebühr: Die Erstbeantragung ist gebührenfrei
Ersatzlohnsteuerkarte
Sollte Ihre Lohnsteuerkarte verloren oder unbrauchbar geworden sein, können Sie bei der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen.
Gebühr: 5,00 € für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
Steuer-ID-Nummer
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie oben rechts auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Sollten Sie kein Mitteilungsschreiben über Ihre Identifikationsnummer bekommen haben oder ist dieses nicht mehr auffindbar, können Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und die Ausstellung eines neuen Schreibens beantragen.
Die Adresse lautet: Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn
