Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Allgemeines

Für alle Personaldokumente gilt folgendes:Sämtliche Antragsformulare werden per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Werden Anträge für Kinder gestellt, müssen diese bei der Antragstellung dabei sein. (Dazu siehe Besonderheiten Sorgerecht).
Alle Personaldokumente sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden mit der Antragstellung fällig und sind in Bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Mit Ausnahme der vorläufigen Dokumente und der Kinderreisepässe werden alle Personaldokumente von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss. Je nach Jahreszeit liegt die Bearbeitungsfrist zwischen drei und vier Wochen. Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein Expressreisepass oder in bestimmten Fällen ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Bei Diebstahl eines Dokumentes ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Diese Anzeige muss zur Beantragung eines neuen Dokumentes mitgebracht werden.

Personalausweis (elektronischer)

Ab dem 1. November 2010 löste der neue elektronische Personalausweis im Chipkartenformat den alten Personalausweis ab. Neben den bisher auf dem Personalausweis enthaltenen Daten (§ 3 Abs. 2 Personalausweisgesetz) werden darüber hinaus biometrische Daten gespeichert, wobei die Abgabe der Fingerabdrücke auf freiwilliger Basis der antragstellenden Person erfolgt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

- alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
- 1 biometrisches Lichtbild

Hinweis: Für den vorläufigen Reisepass wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Fotografen kennen die Anforderungen, die an die Bilder gestellt werden.

Gebühr: Die Gebühren belaufen sich für Personen unter 24 Jahre auf 22,80 €, ansonsten auf 28,80 €.

Reisepass (elektronischer)

Der Reisepass dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht (siehe dazu Internet: www.auswaertigesamt.de). Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Seit dem 01. November 2007 werden für die Ausstellung des elektronischen Reisepasses auch die Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis bzw. Kinderausweis
  • 1 Lichtbild

Hinweis: Für den elektronischen Reisepass wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Fotografen kennen die Anforderungen, die an die Bilder gestellt werden.

Bei Verlust bzw. wenn Sie keinen gültigen Personalausweis besitzen:

  • Familienbuch bzw. Personenstandsurkunde

Gebühr: Die Gebühr beläuft sich auf 37,50 € (für Personen unter 24 Jahren);
ansonsten auf 59,00 €

 

Expressreisepass

Die Ausstellung des Expressreisepasses erfolgt in ca. drei Arbeitstagen.

Gebühr: Die Gebühr beläuft sich auf 69,50 € (für Personen unter 24 Jahren);
ansonsten auf 91,00 €

 

Vorläufiger Reisepass

Er kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die Ausstellung eines Expressreisepasses zeitmäßig nicht ausreicht. Die Dringlichkeit muss nachgewiesen werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis
    bzw. Kinderausweis
  • 1 Lichtbild

Hinweis: Für den vorläufigen Reisepass wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Fotografen kennen die Anforderungen, die an die Bilder gestellt werden.

Gebühr: Die Gebühr beläuft sich auf 26,00 €.

Hinweis: Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern als vollwertiger Reisepass anerkannt (siehe hierzu: www.auswaertigesamt.de)

 

Kinderreisepass

Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist nicht älter als 12 Jahre. Die Zustimmung der Elternteile ist erforderlich, sofern beide das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Besitzt nur ein Elternteil des Sorgerecht, genügt die Zustimmung dieses Elternteils (bitte rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen). Die Unterschriften sind persönlich (Kind und Sorgeberechtigte) unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in der Meldebehörde zu leisten.

Bearbeitungsfrist: Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Gültigkeitsdauer: Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.
Verlängerung: Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist längstens bis zum 12. Lebensjahr möglich, wenn diese vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen wird.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Alter Kinderreisepass bzw. Kinderausweis
  • 1 aktuelles Lichtbild

Hinweis: Für den Kinderreisepass wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Fotografen kennen die Anforderungen, die an die Bilder gestellt werden.
Das Kind, für das ein Kinderreisepass beantragt wird, muss bei der Antragstellung dabei sein.

Gebühr: Die Gebühr beträgt 13,00 €.

 

Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren

Bitte teilen Sie den Verlust bzw. den Diebstahl Ihrer Ausweispapiere unverzüglich persönlich der Meldebehörde mit.

 

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