Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 GastG

Gaststättenerlaubnis (§ 2 GastG)

Nach Änderung des Gaststättengesetzes (GastG) im Sommer 2005 ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Erlaubnisfrei ist dagegen die Abgabe:

  • alkoholfreier Getränke und zubereitete Speisen
  • unentgeltliche Kostproben
  • bei Beherbergungsbetrieben die Bewirtung von Hausgästen

Dauer des Verfahrens:

  • ca. 2 Wochen bei vorläufiger Gaststättenerlaubnis (nur Betreiberwechsel)
  • ca. 6 Wochen bei endgültiger Gaststättenerlaubnis (Neuerrichtung/Betreiberwechsel/Änderung der Betriebsart/Erweiterung der Räume)

Wir empfehlen, den Antrag persönlich abzuholen.

Benötigte Unterlagen:

Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 2 GastG

Personenbezogene Unterlagen

Juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Vereine bedürfen einer Stellvertreter-Erlaubnis gem. § 9 GastG, wenn der Betrieb durch andere Personen als dem Antragsteller geführt wird.

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung der Abteilung Steuern, nicht älter als 3 Monate,
    Amt für Wirtschaft und  Finanzen, Abteilung Steuern, Am Gorzberg  Haus 14
  • Vorlage Personalausweis
  • Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug
  • Satzung und Vereinsregisterauszug / Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt
  • Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate 
                                                                                     Gebühr: 13,00 Euro
  • Gewerbezentralregisterauszug (Schlüssel 9), nicht älter als 3 Monate
                                                                                     Gebühr: 13,00 Euro
  • Meldebescheinigung
  • Freizügigkeitsbescheinigung - wird in der Ausländerbehörde ausgestellt

Fachbezogene Unterlagen

  • Bescheinigung der Erstbelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes
                                                                                   Gebühr: 20,00 Euro
  • Unterríchtungsnachweis für ein Gaststättengewerbe der Industrie- und Handelskammer (Greifswald, Domstra.ße 39, Tel.: 2602)
                                                                                  Gebühr: 38,00 Euro

Objektbezogene Unterlagen

  • Grundrisszeichnung, Maßstab 1:100, genaue Größe der einzelne Räume angeben
  • Bestuhlungsplan
  • Schriftliche Verzichtserklärung des Vorgängers
  • Abschrift oder Fotokopie des Pacht-, Miet- oder Kaufvertrages oder Grundbuchauszug

Hinweis:
Der Antragsteller muss an einer Unterrichtung bei der IHK Region Neubrandenburg teilnehmen. Falls notwendig, ist ein Dolmetscher zu beantragen.

Gebühr:
Die Gebühr ist komplett vor der Eröffnung zu entrichten.

  • Vorläufige Erlaubnis:     je nach Größe 51,00 Euro - 256,00 Euro
  • Endgültige Erlaubnis:    je nach Größe 51,00 Euro - 4.090,00 Euro


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