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Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 GastG
Gaststättenerlaubnis (§ 2 GastG)
Nach Änderung des Gaststättengesetzes (GastG) im Sommer 2005 ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Erlaubnisfrei ist dagegen die Abgabe:
- alkoholfreier Getränke und zubereitete Speisen
- unentgeltliche Kostproben
- bei Beherbergungsbetrieben die Bewirtung von Hausgästen
Dauer des Verfahrens:
- ca. 2 Wochen bei vorläufiger Gaststättenerlaubnis (nur Betreiberwechsel)
- ca. 6 Wochen bei endgültiger Gaststättenerlaubnis (Neuerrichtung/Betreiberwechsel/Änderung der Betriebsart/Erweiterung der Räume)
Wir empfehlen, den Antrag persönlich abzuholen.
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular § 2 GastG
Personenbezogene Unterlagen
Juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Vereine bedürfen einer Stellvertreter-Erlaubnis gem. § 9 GastG, wenn der Betrieb durch andere Personen als dem Antragsteller geführt wird.
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung der Abteilung Steuern, nicht älter als 3 Monate,
Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abteilung Steuern, Am Gorzberg Haus 14 - Vorlage Personalausweis
- Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug
- Satzung und Vereinsregisterauszug / Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt
- Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
Gebühr: 13,00 Euro - Gewerbezentralregisterauszug (Schlüssel 9), nicht älter als 3 Monate
Gebühr: 13,00 Euro - Meldebescheinigung
- Freizügigkeitsbescheinigung - wird in der Ausländerbehörde ausgestellt
Fachbezogene Unterlagen
- Bescheinigung der Erstbelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes
Gebühr: 20,00 Euro - Unterríchtungsnachweis für ein Gaststättengewerbe der Industrie- und Handelskammer (Greifswald, Domstra.ße 39, Tel.: 2602)
Gebühr: 38,00 Euro
Objektbezogene Unterlagen
- Grundrisszeichnung, Maßstab 1:100, genaue Größe der einzelne Räume angeben
- Bestuhlungsplan
- Schriftliche Verzichtserklärung des Vorgängers
- Abschrift oder Fotokopie des Pacht-, Miet- oder Kaufvertrages oder Grundbuchauszug
Hinweis:
Der Antragsteller muss an einer Unterrichtung bei der IHK Region Neubrandenburg teilnehmen. Falls notwendig, ist ein Dolmetscher zu beantragen.
Gebühr:
Die Gebühr ist komplett vor der Eröffnung zu entrichten.
- Vorläufige Erlaubnis: je nach Größe 51,00 Euro - 256,00 Euro
- Endgültige Erlaubnis: je nach Größe 51,00 Euro - 4.090,00 Euro




