Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Stellvertretererlaubnis nach § 9 GastG

Wer ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, muss im Besitz der hierfür erforderlichen Stellvertretererlaubnis sein.

Die Stellvertretererlaubnis erhält der Gastwirt für einen bestimmten Stellvertreter.

Die Stellvertretererlaubnis ist vom Gastwirt in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Märkte zu beantragen.

Voraussetzung ist, dass dem Stellvertreter durch entsprechende vertragliche Regelung Kompetenzen der Betriebsführung übertragen sind (z.B. eigenverantwortlicher Wareneinkauf, Personal- oder andere Betriebsentscheidungen).

Benötigte Unterlagen:

Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 9 GastG


Personenbezogene Unterlagen

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate
  • Vorlage Personalausweis
  • Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
                                                                                         Gebühr: 13,00 Euro
  • Gewerbezentralregisterauszug (Schlüssel 9), nicht älter als 3 Monate
                                                                                         Gebühr: 13,00 Euro
  • Meldebescheinigung
  • Freizügigkeitsbescheinigung -  wird in der Ausländerbehörde ausgestellt

Fachbezogene Unterlagen

  • Bescheinigung der Erstbelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes
                                                                                       Gebühr: 20,00 Euro
  • Unterrichtungsnachweis für ein Gaststättengewerbe der Industrie- und Handelskammer   (Greifswald, Domstraße 39, Tel.: 2602)
                                                                                        Gebühr: 38,00 Euro
    Gebühr:
    Vorläufige Stellvertretererlaubnis:                                   ab 51,00 Euro
    Endgültige Stellvertretererlaubnis:                    bis max. 1.278,00 Euro


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