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Antwortenkatalog der Kfz-Zulassungsstelle Greifswald
Adressen- und Halteränderung
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ( ZB Teil I )
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II ( ZB II )
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Haupt- u. Abgasuntersuchung
Die Adressänderung erfolgt durch einen Aufkleber im Fahrzeugschein bzw ZBI. Hier ist die Vorlage der ZBII nicht erforderlich. Soll auf Wunsch eine neue ZB I ausgestellt werden, erhöht sich die u.g. Gebühr um 0,70 EUR.
Gebühr: 11,00 EUR bis 15,10 EUR
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit „HGW“- Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Kennzeichentafel
Gebühr: 5,90 EUR
Soll das Fahrzeug der Verwertung zugeführt werden sind zusätzlich der Nachweis der Verwertung gemäß § 4 Abs.1 der Altautoverordnung für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 und die Verbleibserklärung im Sinne des § 15 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung erforderlich.
Gebühr: 11,00 EUR
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- Kennzeichentafel
Gebühr: 11,00 EUR
Soll das Fahrzeug der Verwertung zugeführt werden sind zusätzlich der Nachweis der Verwertung gemäß § 4 Abs.1 der Altautoverordnung für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 und die Verbleibserklärung im Sinne des § 15 Abs.2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erforderlich.
Gebühr: 16,10 EUR
Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige
Gebühr : 5,90 EUR
Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeug
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch nicht außer Betrieb gesetzt ist
Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich.
Gebühr: 44,50 EUR bis 65,90 EUR
Ersatzpapiere
bei Verlust / Diebstahl des Fahrzeugscheines / Zulassungsbescheinigung Teil I
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Prüfbericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
- bei Diebstahl Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei
- Versicherung an Eides-Statt
- Fahrzeugbrief, falls noch keine EU-Papiere ausgestellt wurden
- bei Beantragung durch Dritte Vorlage einer Vollmacht
Gebühr: 11,20 EUR bis 50,60 EUR
bei Verlust / Diebstahl des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Beantragung eines Ersatzbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Zulassungsbehörde vom Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides Statt abzulegen bzw. eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen. Der Ersatzbrief / ZB II wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist beim Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherung an Eides Statt oder Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei
- Prüfbericht der Haupt- u. Abgasuntersuchung
Gebühr: 31.00 Euro bis 61,70 Euro
Neuzulassung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (COC-Papier)
- Versicherungsbestätigung
- ggf. Vollmacht
- Bei Firmenzulassung Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Gebühr: 26,90 EUR bis 37,10 EUR
Neuzulassung eines Fahrzeuges aus einem EU-Land
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung (Kfz-Steuer)
- Original EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Nachweis über die gezahlte Umsatzsteuer
- Versicherungsbestätigung
- Bei einer Firmenzulassung Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- ggf. Vollmacht
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Gebühr: 26,90 EUR bis 45,80 EUR
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem EU-Land
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
- Nachweis über Haupt- u. Abgasuntersuchung , wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
- Versicherungsbestätigung
- Bei Firmenanmeldung Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht
- ggf. Gutachten nach §21 StVZO
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Gebühr: 30,50 EUR bis 45,80 EUR
Bei der Einfuhr eines Fahrzeuges aus einem Staat außerhalb der EU ist die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Umschreibung / Ummeldung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Versicherungsbestätigung
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Prüfbericht über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug nicht in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zugelassen oder außer Betrieb gesetzt ist
- ggf. Vollmacht
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Gebühr: 19,20 EUR bis 53,50 EUR
Umkennzeichnung bei Verlust / Verlust der Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Prüfbericht über Haupt- und Abgasuntersuchung
- ggf. Bescheinigung über die Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Versicherung an Eides Statt
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
- ggf. Vollmacht
Gebühr: 27,40 EUR bis 66,80 EUR
Wiederanmeldung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Versicherungsbestätigung
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Prüfbericht über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Reservierungsbestätigung, wenn vorhanden
- Entwertete Kennzeichen, wenn vorhanden
- ggf. Vollmacht
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
- Bei Firmenzulassung Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
Gebühr: 12,00 EUR bis 25,80 EUR
Technische Änderung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Gutachten der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
Gebühr: 11,70 EUR bis 15,10 EUR
Saisonkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Versicherungsbestätigung mit Saisonzeitraum
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Prüfbericht über Haupt- und Abgasuntersuchung
- ggf. bisherige Kennzeichen
- ggf. Vollmacht
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Der Saisonzeitraum beträgt mindestens 2 Monate und maximal 11 Monate. Außerhalb des gewählten Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.
Gebühr: 26,90 EUR bis 36,60 EUR
Kurzzeitkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Vollmacht
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Tag der Ausgabe maximal 5 Tage.
Gebühr: 10,20 EUR
Rote Dauerkennzeichen
Diese Kennzeichen werden auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern zugeteilt.
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
- ggf. Nachweis von Stellflächen (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
Gebühr: 95,00 EUR
Oldtimerkennzeichen HGW-07… (nach § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Als Oldtimer kann ein Fahrzeug , das ab dem Tag der 1. Zulassung mindestens 30 Jahre alt ist zugelassen werden. Es muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Führungszeugnis
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
- Schriftlicher Antrag mit kurzer Darstellung über die vorgesehene Nutzung
- Eigentumsnachweis
- Gutachten nach § 23 StVZO
- ggf. Vollmacht
Gebühr: 92,20 EUR
Oldtimerkennzeichen Historisches – (H) Kennzeichen
Das erforderliche Mindestalter beträgt ab Tag der Erstzulassung 30 Jahre.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- Gutachten nach § 23 StVZO
- Versicherungsbestätigung
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- ggf. Vollmacht
- bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Gebühr: 29,50 EUR bis 53,50 EUR




