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Vermessungstechniker/in
Ihre Ausbildung zum/zur Vermessungstechniker/in (ab 2014 Geomatiker/in) dauert 3 Jahre und besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten.
Nächstmöglicher Ausbildungsbeginn: | 1. September 2015 |
Folgende Voraussetzungen sind für diese Ausbildung erforderlich:
- Guter Realschulabschluss
- Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
- Mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse
- Zeichnerische Fähigkeiten und Fertigkeiten
- volle körperliche Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Sorgfalt und Genauigkeit
Ausbildungsinhalte
Ihre berufspraktische Ausbildung erfolgt in der Abteilung Vermessung des Stadtbauamtes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Als Auszubildende/r erlernen und festigen Sie die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand Ihrer Berufsausbildung sind. Dazu gehören u.a.
- Straßen, Lage- und Höhenvermessung,
- Sorgfältiges Erfassen der Messergebnisse,
- Anfertigen, Erneuern und Fortführen großmaßstäbiger Karten, Pläne und Risse,
- Ausführen vermessungstechnischer Berechnungen,
- Erlernen des Umgangs mit technischen Messgeräten wie Lot, Messband, Fluchtstab und Winkelprisma,
- Erlernen des Umgangs mit dem Geoinformationssystem (GIS).
In Ihrer schulischen Ausbildung, die an der Beruflichen Schule der Landeshauptstadt Schwerin stattfindet, erwerben Sie die für Ihren Ausbildungsberuf notwendigen theoretischen Kenntnisse. Der Lehrstoff umfasst neben allgemeinbildenden Fächern u.a. auch die Fachgebiete
- Vermessungskunde,
- Vermessungstechnik,
- Technische Mathematik,
- Kartenkunde,
- Datenverarbeitung.
Im zweiten Ausbildungsjahr unterziehen Sie sich einer Zwischenprüfung. Ihre Ausbildung beenden Sie mit der Abschlussprüfung, die einen praktischen (Fertigkeitsprüfung) und einen schriftlichen Teil (Kenntnisprüfung) umfasst.
Ausbildungsentgelt
Ihr monatliches Ausbildungsentgelt beträgt entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (Brutto, Stand 01.03.2012)
im 1. Ausbildungsjahr: 753, 26 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr: 803, 20 Euro und
im 3. Ausbildungsjahr: 849, 02 Euro.
Hinzu kommen die Jahressonderzahlung und die vermögenswirksamen Leistungen.




