Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Quelle: Pressestelle/Personalabteilung

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Verwaltungsfachangestellte/r, Fachrichtung Kommunalverwaltung

Ihre Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten erfolgt in der Fachrichtung Kommunalverwaltung, dauert 3 Jahre und besteht aus praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitten (duales System).

 


Folgende Voraussetzungen sind für diese Ausbildung erforderlich:

  • guter Realschulabschluss
  • PC-Grundkenntnisse
  • Teamfähigkeit
  • Kontaktfreudigkeit
  • Motivation und Engagement
  • Freundliches Auftreten

Ausbildungsinhalte

In der berufspraktischen Ausbildung, die Sie in den Fachämtern und Einrichtungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald absolvieren, erhalten Sie genaue Kenntnis der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsabläufe. Als Auszubildende/r lernen Sie alle Aufgabenbereiche der Verwaltung kennen. Sie festigen und vertiefen in diesen Ausbildungsabschnitten Ihre in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse.

Die schulische Ausbildung findet an der Beruflichen Schule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald statt.                                                                                                       
Neben allgemeinbildenden Fächern werden an der Berufsschule u.a. unterrichtet

  • Kommunalrecht,
  • Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen,
  • Personalwesen,
  • allgemeines Verwaltungsrecht,
  • Rechtsanwendungen,
  • Umweltschutz,
  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
  • Informations- und Kommunikationsdienste.

Ergänzt werden die berufspraktischen und schulischen Ausbildungsabschnitte durch den praxisbezogenen Unterricht am Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. Diese dienstbegleitenden Unterweisungen umfassen besonders die Fachgebiete

  • Personalwesen,
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre,
  • Verwaltungsrecht, -verfahren,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Im zweiten Ausbildungsjahr unterziehen Sie sich einer Zwischenprüfung. Ihre Ausbildung beenden Sie mit der Abschlussprüfung, die einen theoretischen und fachpraktischen Teil umfasst. 

Ausbildungsentgelt                                                                                                                
Ihr monatliches Ausbildungsentgelt beträgt entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (Brutto, ab 01.03.2012) 

im 1. Ausbildungsjahr   753,26 EUR,
im 2. Ausbildungsjahr   803,20 EUR und
im 3. Ausbildungsjahr   849,02 EUR.

Hinzu kommen die Jahressonderzahlung und die vermögenswirksamen Leistungen.

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Ansprechpartnerin

Abteilungsleiterin Personalabteilung

Frau  Sonntag

Telefon: +49 3834 521160
Fax: +49 3834 521180
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