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Kindertagesbetreuung
Die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder erfolgt in unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen.
Es besteht die Möglichkeit in kommunalen Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen freier Träger oder in der Tagespflege die Kinder betreuen zu lassen.
Wir unterscheiden folgende Betreuungsformen:
Kinderkrippe ab 3 Monate bis 3 Jahre
Kindergarten ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt
Hort ab Schuleintritt bis zum Ende der Grundschulzeit
Es gibt unterschiedliche Betreuungszeiten:
Ganztags bis 10 Stunden täglich
Teilzeit bis 6 Stunden täglich
Halbtags bis 4 Stunden täglich
Seit der Kreisgebietsreformbetreut die Abteilung Kita- und Hortförderung ausschließlich die kommunalen Kindertagesstätten und Horte.
Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie hier.






