Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf die Altstadt Foto: Günther

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Haushaltssicherung - gesetzliche Vorgabe

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Sie ist deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und es umzusetzen.

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Bürgerschaft hat am 14.12.2009 das Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 beschlossen.

    

Dokumente zur Haushaltssicherung

Haushaltssicherung_bis_2009.pdf

610 K

Haushaltssicherungskonzept_2010_bis_2013.pdf

566 K

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