Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Foto: Lindow

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Aufgabenbereiche der Abteilung Umwelt- und Naturschutz

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Baustellen

Baustelle Baustraße 24 (Foto: Karl Hildebrand)
Baustelle Baustraße 24 (Foto: Karl Hildebrand)

Baustellen befinden sich häufig in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung und anderen zu schützenden Einrichtungen. Sie sind zwar zeitlich begrenzt, aber häufig mit erheblichen Lärm  und Staubbelastungen verbunden.

Lärmintensive Arbeiten sind auf den Zeitraum werktags von 7 – 20 Uhr beschränkt. Es sind die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm einzuhalten.

Nächtliche Bauarbeiten sind außer in reinen Industrie- und Gewerbegebieten unzulässig.
In begründeten Einzelfällen bzw. bei überwiegendem öffentlichem Interesse kann bei der unteren Immissionsschutzbehörde ein Antrag auf Nachtarbeit gestellt werden.

Es sind, soweit verfügbar, lärmarme Baumaschinen einzusetzen. Die entsprechenden Baumaschinen sind mit dem deutschen bzw. europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet.

 


Hier können Sie folgende Merkblätter im PDF-Dokument herunterladen:

 


 

 

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