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Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft
Gebühren für die Nutzung kommunaler Sportstätten werden nach der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhoben.
Von den Gebühren befreit sind Trainingsgruppen mit Kindern und Jugendlichen,
die in Greifswalder Sportvereine organiert sind.
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Gebuehrensatzung_fuer_Benutzung_von_kommunalen_Sportstaetten.pdf |
- Volksstadion Greifswald



