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Beurkundungen
Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für nicht miteinander verheirateter Eltern sowie Verpflichtungen zum Unterhalt.
Beurkundungen, Verpflichtungen zum Unterhalt sowie Antrag auf Bestätigung der Nichtabgabe von Sorgerklärungen (Negativattest)
Rechtsgrundlage
Beurkundungsgesetz (BeurkG), §§ 58a, 59, 60 SGB VIII
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gütigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
- bei Beurkundung vor Geburt, den Mutterpass
- bei Unterhaltsfestsetzungen: anwaltliches Schreiben oder
Aufforderungsschreiben eines Jugendamtes
Die Sachbearbeiterin erreichen Sie wie folgt:
Postanschrift:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Jugend, Soziales und Familie
PF 3153
17461 Greifswald
Hausanschrift: | Sachbearbeiterin: |
|---|---|
Spiegelsdorfer Wende 1 | Frau Gall |
Telefon | 03834/524502 |
jugend-soziales(at)greifswald.de |
Sprechzeiten
Montag | geschlossen* |
Dienstag | 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr |
Mittwoch | geschlossen* |
Donnerstag | 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Freitag | 9 - 12 Uhr |
(* Termine nach Vereinbarung) |
Buslinien | 1, 4, 5, 20 bis Haltestelle Südbahnhof, |
Wichtiger Hinweis: Kommunikationswege per E-mail stehen ausschließlich Informationszwecken zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. | |



