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Tollwutberatung
Viele von uns kennen sicher noch die Warnschilder "Tollwutsperrgebiet" aus den 70-/80-ziger Jahren. In Greifswald und Umgebung sind schon seit Anfang der 90-ziger Jahre keine Tollwutfälle mehr aufgetreten.
Durch die Impfprogramme insbesondere bei Füchsen und das regelmäßige Immunisieren von Haustieren z. B. des heimischen Familienhundes sind in Deutschland die Tollwuterkrankungen auf Einzelfälle reduziert worden. Seit 2008 gilt Deuschland wie Skandinavien, Italien oder Irland als tollwutfrei.
Ein Risiko stellen die leider immer wieder illegal importierten Hunde dar, wie zuletzt ein tollwütiger Hund aus Kroatien, der 2008 als "Mitbringsel" nach Baden-Württemberg gelangte.
Die benannte Fuchstollwut muß jedoch von der Fledermaustollwut unterschieden werden. Diese Erkrankung wird durch eine andere Virenart übertragen. Allein im 3.Quartal 2007 wurden 3 Fledermaustollwutfälle in Deutschland, einer davon in Mecklenburg-Vorpommern, bekannt.
Eine Tollwuterkrankung verläuft ohne postexpositionelle Impfung (d. h. Impfung nach Biß durch ein tollwutinfiziertes Säugetier) zumeist tödlich (in der Literatur werden nur sehr seltene Ausnahmefälle beschrieben). Nach Auftreten der ersten Symptome (Taubheitsgefühl oder Schmerzen an der Bißstelle, Lähmungen, Schluckstörungen) stirbt ein Mensch innerhalb von 2 Wochen. Eine Behandlung mit Medikamenten gibt es nicht. Jährlich werden weltweit etwa 55.000 Tollwuttodesfälle registriert, die meisten davon in Indien. Nur eine schnellstmögliche Impfung kann vor der Erkrankung schützen.
Ingesamt sind nach einer Biß- oder Kratzverletzung von einem verdächtigen Tier 5 Impfungen an den Tagen 0,3,7,14 und 30 in den Oberarmmuskel empfohlen. Diese Empfehlung zur Impfung besteht besonders, wenn Sie von einem wilden, oder fremden und nicht untersuchbaren Tier (z. B. streunender Hund) gebissen wurden. Sollte das Tier einen bekannten Besitzer haben, ist dieser verpflichtet sein Tier einem Tierarzt bzw. Amtstierarzt vorzustellen. Nur dieser kann die Unbedenklichkeit bezüglich des Vorliegens einer Tollwuterkrankung bescheinigen. In diesem Falle kann auf eine Impfung der gebissenen Person verzichtet werden.
Die Tollwutschutzimpfung ist bei entsprechender Indikation bei uns zu den Sprechzeiten und nach persönlicher Absprache jederzeit möglich. Außerhalb der Sprechzeit ist der diensthabende Amtsarzt zuständig.
Anmerkung:
Vor Risikoreisen in Endemiegebiete steht ebenfalls eine prohylaktische Tollwutschutzimpfung zur Verfügung, welche aus 3 Teilimpfungen (0., 7. und 21. Tag) besteht.
Dr. Driesner

- Impfen schützt


