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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Einzelunternehmen
Hat der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Greifswald, ist die Auskunft bei der Einwohnermeldebehörde zu beantragen.
Juristische Personen
Der Antrag ist bei der für die Hauptniederlassung zuständigen Behörde von der lt. Handelsregistereintragung vertretungsberechtigten Person zu stellen:
Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
Der Antrag ist bei der Hauptniederlassung der zuständigen Behörde persönlich zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Da die Bearbeitung zentral beim Bundesamt für Justiz in Bonn erfolgt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer (mindestens 1-2 Wochen) zu rechnen.
Gebühr:
- 13,00 Euro



