Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Gewerbeauskünfte

Sofern ein berechtigtes Interesse an den Daten eines Gewerbebetriebes schriftlich glaubhaft gemacht wird, darf die Gewerbebehörde nach Prüfung folgende Auskünfte erteilen:

Name, Betriebsanschrift, angemeldete Tätigkeit

Auskünfte über weitere Daten dürfen nur dann erteilt werden, wenn
nachgewiesen wird, dass hierfür ein rechtliches Interesse (z.B. Mahnbescheid)
besteht. Hierzu sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

Hinweis: Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!

Benötigte Unterlagen:

  • schriftliche Anfrage
  • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

Gebühr:

  • einfache Auskunft                  5,00 Euro
  • erweiterte Auskunft             20,00 Euro
  • Negativauskunft                    5,00 Euro


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