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Gewerbeauskünfte
Sofern ein berechtigtes Interesse an den Daten eines Gewerbebetriebes schriftlich glaubhaft gemacht wird, darf die Gewerbebehörde nach Prüfung folgende Auskünfte erteilen:
Name, Betriebsanschrift, angemeldete Tätigkeit
Auskünfte über weitere Daten dürfen nur dann erteilt werden, wenn
nachgewiesen wird, dass hierfür ein rechtliches Interesse (z.B. Mahnbescheid)
besteht. Hierzu sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Hinweis: Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
Benötigte Unterlagen:
- schriftliche Anfrage
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Gebühr:
- einfache Auskunft 5,00 Euro
- erweiterte Auskunft 20,00 Euro
- Negativauskunft 5,00 Euro



