Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Handwerk und Schwarzarbeit

Handwerk

Wer selbstständig als Gewerbetreibender ein Handwerk im Sinne der Handwerksordnung betreibt, muss in der Handwerksrolle der zuständigenHandwerkskammer eingetragen sein.Zuständig für den Bereich der Stadt Greifswald ist die Handwerkskammer Ostmecklenburg Vorpommern, 18055 Rostock, Schwaaner Landstraße 8.

Schwarzarbeit

Neben anderen Bereichen, die der Schwarzarbeit zuzuordnen sind, ist auch die
illegale Handwerksausübung von Bedeutung.

So handelt nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ordnungswidrig,

  • wer selbstständig ein Handwerk als stehendes Gewerbe ohne      Handwerksrolleneintragung betreibt, und Dienst- oder Werkleistungen in
    erheblichem Umfange erbringt;
  • wer eine oder mehrere Personen beauftragt, Dienst- oder
    Werkleistungen in 
    erheblichem Umfange zu erbringen ohne in der
    Handwerksrolle eingetragen zu 
    sein.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet
werden.

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