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Handwerk und Schwarzarbeit
Handwerk
Wer selbstständig als Gewerbetreibender ein Handwerk im Sinne der Handwerksordnung betreibt, muss in der Handwerksrolle der zuständigenHandwerkskammer eingetragen sein.Zuständig für den Bereich der Stadt Greifswald ist die Handwerkskammer Ostmecklenburg Vorpommern, 18055 Rostock, Schwaaner Landstraße 8.
Schwarzarbeit
Neben anderen Bereichen, die der Schwarzarbeit zuzuordnen sind, ist auch die
illegale Handwerksausübung von Bedeutung.
So handelt nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ordnungswidrig,
- wer selbstständig ein Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Handwerksrolleneintragung betreibt, und Dienst- oder Werkleistungen in
erheblichem Umfange erbringt; - wer eine oder mehrere Personen beauftragt, Dienst- oder
Werkleistungen in erheblichem Umfange zu erbringen ohne in der
Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet
werden.



