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Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorher vom Käufer/Vertragspartner bestellt worden zu sein, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet, Leistungen anbietet Bestellungen aufsucht/vertreibt oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Der Antragsteller der Reisegewerbekarte ist selbstständig tätig.
Den im Betrieb beschäftigten Mitarbeitern ist eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen (zu erhalten bei der ausstellenden Behörde der Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Bitte beachten Sie die längere Verfahrensdauer von ca. 3-4 Wochen!
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bietet die Reisegewerbekarten bis zu 3 Jahre befristet oder unbefristet an.
Formular
Benötigte Unterlagen:
- Antrag
- 2 Passbilder
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde)
- Führungszeugnis für die Behörde (zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Sachkundenachweis der IHK zu Neubrandenburg (nur bei Imbiss)
- Nachweis über die abgelegte Gesundheitsschulung (nur bei Imbiss)
Gebühr
- befristet bis 3 Jahre 50,00 –150,00 Euro
- unbefristet 293,00 Euro
- Zweitschrift der Reisegewerbekarte für Angestellte 26,00 Euro
Beachte!
Bei Antragstellung werden im Voraus 75 % der Gebühr in bar fällig.




Antragsformular Reisegewerbe