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Erlaubniswesen
Wofür benötige ich Erlaubnisse aus dem Gewerbebereich?
Gaststättengewerbe nach dem Gaststättengesetz (GastG)
Erlaubnispflichtige Gewerbe nach der Gewerbeordnung (GewO)
- Schaustellung von Personen (§ 33 a GewO)
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten § 33c Absatz 1 GewO
- Bestätigung für den Aufstellort § 33c Absatz 3 GewO
- Spielhallen und ähnliche Unternehmen § 33i GewO
- Pfandleihgewerbe § 34 GewO
- Bewachungsgewerbe § 34a GewO
- Versteigerungsgewerbe § 34b GewO
- Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer § 34c GewO
Anzeigepflicht
Informationen zum:
So erreichen Sie die Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe
Postanschrift | Hausanschrift |
|---|---|
Universitäts- und Hansestadt Greifswald | Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
Telefon: | +49 3834/524373 |
Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.



