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Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierfür nach der Gewerbeordnung (GewO) eine Bewachungserlaubnis.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher in der Abteilung
Gewerbeangelegenheiten/Märkte schriftlich zu beantragen.
Dauer des Verfahrens:
- ca. 4-6 Wochen
Voraussetzung: erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular § 34a GewO- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
- Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als drei Monate
- Gewerbezentralregisterauszug (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
- Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
- Handelsregisterauszug
- Unterrichtsnachweis oder Prüfungszeugnis nach § 5 Abs. 1 oder Nachweis über Befreiung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bewachungsverordnung
- Nachweis zur Haftpflichtversicherung gem. § 2 Bewachungsverordnung Mindesthöhe der Versicherungssumme;
- für Personenschäden 1.000.000,00 Euro
- für Sachschäden 250.000,00 Euro
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,00 Euro
- für reine Vermögensschäden 12.500,00 Euro
- Entwurf der Dienstanweisung
- Entwurf der Geschäftsbedingungen
- Entwurf Dienstausweis
- Mittelnachweis
Es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Es ist dabei insbesondere auf die erforderlichen Miet-, Personal-, Einrichtungs-, Material- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen (Aufstellung beifügen).
Der Nachweis kann z.B. durch eine Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank erbracht werden.
- Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, dann
a) eine Auflistung der Namen
b) Kopie des Führungszeugnisses
c) Unterrichtungsnachweis oder anderer Nachweis gem. § 9
Bewachungsverordnung
Gebühr:
- eingeschränkte Erlaubnis 153,00 € bis 500,00 Euro
- uneingeschränkte Erlaubnis 767,00 Euro



