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Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer (§ 34c GewO)
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
- den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen vermittelt,
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 Kreditwesengesetz betreibt oder
- Bauvorhaben als Bauherr oder als Baubetreuer vorbereitet oder durchführen will,
benötigt hierfür eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Märkte schriftlich zu beantragen.
Dauer des Verfahrens:
- ca. 4-6 Wochen
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular § 34c GewO - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
- Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als drei Monate
- Gewerbezentralregisterauszug (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
- Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
- Handelsregisterauszug
Gebühr:
- Gebühr: 344,00 bis 544,00 Euro



