Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Pfandleihgewerbe (§ 34 GewO)

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Märkte schriftlich zu beantragen.

Dauer des Verfahrens:                                           ca. 4 – 6 Wochen

Benötigte Unterlagen:

  • Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 34 GewO
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
  • Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als drei Monate
  • Gewerbezentralregisterauszug (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis zur Haftpflichtversicherung gem. § 8 Pfandleiherverordnung. In der Versicherung sind u.a. folgende Schadensfälle zu versichern:
    • Feuerschäden
    • Leitungswasserschäden
    • Einbruchdiebstahl
    • Beraubung
  • Mittelnachweis

Es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Es ist dabei insbesondere auf die erforderlichen Miet-, Personal-, Einrichtungs-, Material- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen (Aufstellung beifügen). Der Nachweis kann z.B. durch eine Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank erbracht werden.

Gebühr:

  • 1.278,00 Euro


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