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Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)
Wer gewerbsmäßig in seinen Geschäftsräumen Personen zur Schau stellt (oder seine Geschäftsräume hierfür zur Verfügung stellt), benötigt eine Erlaubnis nach § 33a GewO. Hierunter fallen insbesondere geschlechtsbezogene Schaustellungen von Personen (z.B. GoGo-Girls, Striptease, Männer-Strip).
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bietet die Erlaubnis für einzelne Veranstaltungen oder als Dauererlaubnis an. Der Antrag ist rechtzeitig vor der (ersten) Veranstaltung im Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Märkte schriftlich zu beantragen.
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular § 33a GewO- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
- Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Belegart O), nicht älter als drei Monate
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
- Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
- ggf. Handelsregisterauszug
Gebühr:
- 1 Tag 51,00 Euro
- ab 7 Tage 100,00 Euro
- 1 Monat 300,00 Euro
- unbefristet 767,00 Euro



