Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Versteigerungsgewerbe (§ 34b GewO)

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach § 34b GewO. Diese ist rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit schriftlich zu beantragen.

Hinweis: Das Versteigerungsgewerbe kann nur von einer natürlichen Person betrieben werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 34b GewO
  • Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als drei Monate
  • Gewerbezentralregisterauskunft für Behörde (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
  • ggf. Handelsregisterauszug

Gebühr:

  • Sachen und Rechte                                            760,00 Euro
  • Sachen, Rechte und Grundstücke                     1.278,00 Euro

Anzeige einer Versteigerung

Wer als Versteigerer eine Versteigerung durchführen will, muss diese
spätestens zwei Wochen vorher in der Abteilung 
Gewerbeangelegenheiten/Märkte und gleichzeitig bei der IHK, Außenstelle
Greifswald, schriftlich anzeigen (§ 5 Versteigererverordnung).

Die Vorschriften der Versteigererverordnung sind zu beachten (bezüglich Vertrag, Bekanntmachung, Besichtigungs-, Versteigerungszeiten usw).


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