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Verkauf von Pyrotechnik Klasse 2
Der Verkauf von Pyrotechnik Klasse 2 ist anzeigepflichtig (mindestens 2 Wochen vor Verkauf). Die verantwortliche Person für den Verkauf der Pyrotechnik ist anzugeben.
Jede Änderung der verantwortlichen Person ist sofort anzuzeigen.
Die Einstellung des Verkaufes ist sofort anzuzeigen.
Der Verkauf von Pyrotechnik erfolgt an den letzten 3 Werktagen des Jahres.
Verkaufsstände dürfen sich nur in Verkaufsräumen befinden. Am Verkaufsstand muss eine Aufsichtsperson anwesend sein.
In unmittelbarer Nähe des Verkaufsstandes ist mindestens 1 Feuerlöscher der Größe PG 12 und eine Löschdecke zum Personenschutz bereitzuhalten.
Ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren ist verboten.



