Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Ansichten in Greifswald (Quelle: Stadtbauamt)

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Rechtsgrundlagen für die Bescheidung von Erschließungs-, Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträgen

 

Erschließungsbeiträge

Straßenausbaubeiträge

Kanalanschlussbeiträge (Schmutz- und Niederschlagswasser)

 


Wenn Sie Fragen zu den Erschließungs-, Straßenausbau- bzw. Abwasserbeiträgen haben oder zu Ihrem Bescheid können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Wo Sie uns in Greifswald finden.


 

 

Erschließungsbeiträge

Rechtsgrundlage:


Grundsatz:

Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:

  • erstmalige Herstellung öffentlicher zum Anbau bestimmter Erschließungsanlagen


Kostentragung

des beitragsfähigen Aufwandes:

  • 10 % Stadtanteil nach § 129 Abs. 1 BauGB
  • 90 % Anliegeranteil

 


 

Straßenausbaubeiträge

Rechtsgrundlage:

Grundsatz:

Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:

  • nochmalige Herstellung, Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung vorhandener öffentlicher Erschließungsanlagen


Kostentragung

des beitragsfähigen Aufwandes:

  • prozentuale Staffelung nach Klassifizierung der einzelnen Erschließungsanlagen entsprechend der Regelungen im § 3 der Satzung 


 

Kanalanschlussbeiträge (Schmutz- und Niederschlagswasser)

Rechtsgrundlage:

Grundsatz:

Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:

  • die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage und die selbständige Niederschlagswasserententsorgungsanlage 


Kostentragung

des beitragsfähigen Aufwandes

  • teilweise Refinanzierung der durch das Abwasserwerk in das gesamte Kanalsystem getätigten Investitionen nach festen Beitragssätzen § 6 der Satzung


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Abteilung Bauverwaltung

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