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Rechtsgrundlagen für die Bescheidung von Erschließungs-, Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträgen
Kanalanschlussbeiträge (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Wenn Sie Fragen zu den Erschließungs-, Straßenausbau- bzw. Abwasserbeiträgen haben oder zu Ihrem Bescheid können Sie uns gerne kontaktieren.
Wo Sie uns in Greifswald finden.
Erschließungsbeiträge
Rechtsgrundlage:
- § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
- § 1 Kommunalabgabengesetz M-V
- §§ 127 ff. Baugesetzbuch
- Abgabenordnung für verfahrensrechtliche Angelegenheiten
- Erschließungsbeitragssatzung (können Sie als PDF in der Lesefassung herunterladen)
Grundsatz:
Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:
- erstmalige Herstellung öffentlicher zum Anbau bestimmter Erschließungsanlagen
Kostentragung
des beitragsfähigen Aufwandes:
- 10 % Stadtanteil nach § 129 Abs. 1 BauGB
- 90 % Anliegeranteil
Straßenausbaubeiträge
Rechtsgrundlage:
- § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
- §§ 1, 2, 7, 8 Kommunalabgabengesetz M-V
- Abgabenordnung für verfahrensrechtlichen Angelegenheiten
- Straßenausbaubeitragssatzung (können Sie als PDF in der Lesefassung herunterladen)
Grundsatz:
Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:
- nochmalige Herstellung, Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung vorhandener öffentlicher Erschließungsanlagen
Kostentragung
des beitragsfähigen Aufwandes:
- prozentuale Staffelung nach Klassifizierung der einzelnen Erschließungsanlagen entsprechend der Regelungen im § 3 der Satzung
Kanalanschlussbeiträge (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Rechtsgrundlage:
- § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
- §§ 1, 2, 7 und 9 Kommunalabgabengesetz M-V
- Abgabenordnung für verfahrensrechtl. Angelegenheiten
- Abwasserbeitragssatzung (können Sie als PDF in der Lesefassung herunterladen)
Grundsatz:
Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:
- die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage und die selbständige Niederschlagswasserententsorgungsanlage
Kostentragung
des beitragsfähigen Aufwandes
- teilweise Refinanzierung der durch das Abwasserwerk in das gesamte Kanalsystem getätigten Investitionen nach festen Beitragssätzen § 6 der Satzung



