Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Dachkranz des Universitätsgebäudes, Foto: Kaden

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
drei Studierende sitzend, Buch lesend, Foto:Kaden

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Die Meldepflicht

Wer eine Wohnung/ein Zimmer bezieht, hat sich bei der entsprechenden Meldebehörde anzumelden, und zwar innerhalb einer Woche, nachdem die Wohnung bezogen wurde. Das ist in der ganzen Bundesrepublik so. Die Meldebehörde hat die Verpflichtung, die im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen zu registrieren.

Die Hauptwohnung:

Als Hauptwohnung gilt die vorwiegend benutze Wohnung. Dabei bestimmt sich die vorwiegende Benutzung der Wohnung nicht nach der Dauer des Aufenthalts in der Wohnung selbst, sondern nach der Dauer des Aufenthalts an dem Ort, in dem sich die Wohnung befindet. Auf Ihrem Fall bezogen bedeutet das: Sie wohnen und studieren in Greifswald. Demnach halten sie sich in der Regel vorwiegend in Greifswald auf.
Nach dem Gesetz müssen Sie sich deshalb mit Hauptwohnsitz in Greifswald anmelden.

Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • den Personalausweis und/ oder den Reisepass

Von der Meldung Ihrer Hauptwohnung in Greifswald haben Sie folgende Vorteile:

  • Sie können alle Ihre Meldeangelegenheiten vor Ort regeln.
  • Sie bekommen an Ihrem Studienort unverzüglich notwendige Pass- und Ausweisdokumente.
  • Sie können den Greifswalder Kultur- und Sozialpass beantragen, mit dem Sie zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Hauptwohnsitz in Greifswald - Entscheidung zwischen Pflicht und Kür

Sie studieren und wohnen in Greifswald, dann möchten wir Sie dafür gewinnen, sich für die Zeit Ihres Studiums mit Hauptwohnung in Greifswald anzumelden.

Unser Beitrag

Als Studierende mit Wohnung/ Zimmer in Greifswald nutzen Sie auch die Einrichtungen und Verkehrswege der Stadt. Was für Sie Selbstverständlichkeit ist, ist für die Kommune tagtägliche Arbeit. Sie hat dafür zu sorgen, dass Ihnen die Einrichtungen und Dienstleistungen zur Verfügung stehen, dass sie erhalten, erneuert und verbessert werden, dass neue geschaffen werden. Ob Theater, Sportplatz, Schwimmbad, Straßen, Plätze, Radwege, Buslinien, kulturelle und soziale Angebote, etc. - damit Greifswald attraktiver Studienort bleibt, muss die Stadt investieren.

Ihr Beitrag

Die Stadt kann ihr Angebot an die Bürgerinnen und Bürger nur dann aufrechterhalten und attraktiver machen, wenn genügend Geld dafür vorhanden ist.
Aber: Die staatlichen Zuschüsse an die Kommunen sind in erster Linie davon abhängig, wie viele Einwohner/-innen mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Da sich viele Studierende entweder gar nicht oder nur mit Nebenwohnung anmelden, fehlen die dringend benötigten Zuweisungen. Angebote und Infrastruktur muss Greifswald aber auch für diesen Personenkreis vorhalten bzw. ausweiten. Dadurch wird das "Stadtsäckel" im Vergleich zu anderen Kommunen überdurchschnittlich belastet.

Deshalb - Genießen sie die Vorzüge Ihres Studienortes und entscheiden Sie sich für den Hauptwohnsitz Greifswald:

Zu Ihrem Vorteil:

Vergünstigungen/ Erleichterungen durch Anmeldung mit Hauptwohnung z.B.:

Wahlrecht in Greifswald
Für die Beteiligung an Wahlen und Volksabstimmungen ist die Hauptwohnung entscheidend. Nur derjenige kann an den Kommunalwahlen in Greifswald teilnehmen, wer hier mit Hauptwohnung gemeldet ist.

Kultur- und Sozialpass für Studierende (KuS-Pass)
Studierende mit Hauptwohnsitz können den Kultur- und Sozialpass beantragen. Damit vergünstigen sich die Eintrittspreise bzw. Gebühren für verschiedene Einrichtungen.

Erleichterung bei Behördengängen
Alle Behördengänge können von Greifswald aus erledigt werden, z.B. im Finanzamt, bei der Agentur für Arbeit und auch bei der Stadtverwaltung:
So können zum Beispiel Ausweis-, Pass- und Führerscheinangelegenheiten, dei Ausstelleung von Lohnsteuerkarten und diversen Bescheinigungen nur am Ort des Hauptwohnsitzes erledigt werden.
Informieren Sie sich dazu auch auf den Seiten des Ordnungsamtes


Und keine Nachteile:

BAFöG
Zuständig für den Antrag auf BAFöG ist in jedem Fall das Studentenwerk der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind. Kindergeld Für die Kindergeldkasse ist nur die Haupt- oder Nebenwohnung der Eltern maßgebend.

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