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Feststellen der Pflegebedürftigkeit
Was ist zu tun, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?
1. Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung.
Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder
guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
2. Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt
diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der
Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
3. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen
werden muss (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit die
Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung
durch den MDK.
4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend
zu sein.
5. Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der
Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt
werden möchten.
6. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre
Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder
ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen
müssen.
7. Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von Ihrer
Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und
beraten lassen.
8. Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der
zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationären
Pflegeeinrichtungen zu geben und Sie über niedrigschwellige Angebote zur
Entlastung bei der Versorgung zu informieren und beraten.
9. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so können Sie sich an den
Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe (wenn vorhanden) oder an die
Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse wenden.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Im "Ratgeber Pflege" des Bundesministeriums für Gesundheit erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema. Die Internetadresse hierfür ist: www.bmg.bund.de




