Universitäts- und Hansestadt Greifswald

bunte Fahrräder vor dem Pariser, Foto: Krüger

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Kinder und Erwachsene, die sich über Kopf den Ball weiterreichen, Foto: Pressestelle

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Feststellen der Pflegebedürftigkeit

Was ist zu tun, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?

1. Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung.
    Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder  
    guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. 

2. Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt
    diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der
    Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. 

3. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen
    werden muss (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit die
    Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung
    durch den MDK. 

4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend
    zu sein. 

5. Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der
    Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt
    werden möchten. 

6. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre
    Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder
    ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen
    müssen. 

7. Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von Ihrer
    Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und
    beraten lassen. 

8. Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der
    zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationären
    Pflegeeinrichtungen zu geben und Sie über niedrigschwellige Angebote zur
    Entlastung bei der Versorgung zu informieren und beraten. 

9. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so können Sie sich an den
    Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe (wenn vorhanden) oder an die
    Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse wenden.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit) 

Im "Ratgeber Pflege" des Bundesministeriums für Gesundheit erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema. Die Internetadresse hierfür ist: www.bmg.bund.de

 

       

 

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