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Die Bürgerschaft - Gemeindevertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Die Bürgerschaft ist die Vertretung der Greifswalder Bürger und damit das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan unserer Hansestadt. Ihre Vertreter, die Mitglieder der Bürgerschaft, werden für eine Dauer von fünf Jahren durch die Bürger gewählt.
Zur Bewältigung der vielfältigen Arbeit einer Gemeindevertretung hat sich die Bürgerschaft in Fraktionen, Ausschüsse und Ortsteilvertretungen organisiert.
Feste Regeln für ihre Arbeit hat sich die Bürgerschaft in ihrer Geschäftsordnung und in der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gesetzt.
Sowohl die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, als auch die Geschäftsordnung der Bürgerschaft als Download finden Sie hier.








