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Landtagswahlen
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist als gewählte Vertretung der Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Stätte der politischen Willensbildung. Er wählt den Ministerpräsidenten, übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die Arbeit von Landesregierung und Landesverwaltung. Der Landtag wird für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien und Einzelbewerber. Wählbar ist im Allgemeinen jeder Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Gesetzliche Grundlagen
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V
- Verordnung zum Wahlrecht, zu den Kosten der Landtagswahlen und zur Änderung der Duchführungsverordnung zur Kommunalverfassung - Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO-MV)
- Verzeichnis der Anlagen zur Landes- und Kommunalwahlordnung
- Landesmeldegesetz




