Nawigacja główna
- 1: Oberbürgermeister
- 2: Politik
- 3: Verwaltung
- 4: Ortsrecht
- 5: Leben in Greifswald
- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald
- 7.1: Lage und Erreichbarkeit
- 7.2: Immobilienangebote
- 7.3: Greifswald in Zahlen
- 7.4: Wirtschaftsförderung
- 7.5: Kommunale Beteiligungen und Eigenbetriebe
- 7.6: Bauen|Umwelt
- 7.6.1: Bürger- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
- 7.6.2: Flächennutzungsplan
- 7.6.3: Bebauungsplanung
- 7.6.4: Informelle Planung
- 7.6.5: Sanierung
- 7.6.6: Klimaschutz in der Stadterneuerung
- 7.6.7: Verkehrsplanung
- 7.6.8: Denkmalschutz und Denkmalpflege
- 7.6.9: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
- 7.6.10: Bauaufsicht|Bauordnung
- 7.6.11: Vermessung
- 7.6.12: Umweltschutz|Klimaschutz

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Das Altlastenkataster
Gemäß § 4 des Bundesbodenschutzgesetzes hat sich "Jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden".
Trotzdem gibt es gerade in besiedelten Gebieten Flächen, auf den z. B. durch gewerbliche Nutzung erhebliche Bodenveränderungen oder sogar Altlasten entstanden sind.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald führt seit einigen Jahren ein Altlastkataster, in denen Altlastverdachtsflächen und Altlastflächen erfasst sind.
Das Kataster wird durch ständige Recherchen, Informationen (auch von Bürgern) sowie Gutachten ergänzt und vervollständigt.
Bauwillige, Investoren und interessierte Bürger können gemäß Umweltinformationsgesetz in der Abteilung Umwelt- und Naturschutz erfragen, ob auf Grundstücken Altlastverdacht besteht es und somit zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit des Grundstückes kommen kann.
Natürlich gibt es hier auch fachliche Beratung zu notwendigen Untersuchungen, Sicherungen oder Sanierungen. Betroffenen können ebenfalls geeignete Ingenieurbüros für die Erstellung von Gutachten benannt werden.




