Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Allgemeines

Für alle Personaldokumente gilt folgendes: Sämtliche Antragsformulare werden per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Werden Anträge für Kinder gestellt, müssen diese bei der Antragstellung dabei sein. (Dazu siehe Besonderheiten Sorgerecht).
Alle Personaldokumente sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden mit der Antragstellung fällig und sind in Bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Mit Ausnahme der vorläufigen Dokumente und der Kinderreisepässe werden alle Personaldokumente von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss. Je nach Jahreszeit liegt die Bearbeitungsfrist zwischen drei und vier Wochen. Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein Expressreisepass oder in bestimmten Fällen ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

 

Personalausweis (elektronischer)

Ab dem 1. November 2010 löste der neue elektronische Personalausweis im Chipkartenformat den alten Personalausweis ab. Neben den bisher auf dem Personalausweis enthaltenen Daten (§ 3 Abs. 2 Personalausweisgesetz) werden darüber hinaus biometrische Daten gespeichert, wobei die Abgabe der Fingerabdrücke auf freiwilliger Basis der antragstellenden Person erfolgt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
  • 1 biometrisches Lichtbild

Gebühr: Die Gebühren belaufen sich für Personen unter 24 Jahre auf 22,80 €, ansonsten auf 28,80 €.

Hinweis: Für die Beantragung von Personalausweisen für Personen unter 16 Jahren ist es erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung


Vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn man nicht im Besitz von gültigen Dokumenten ist. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Er ist längstens drei Monate gültig. Gleichzeitig muss ein neuer elektronischer Personalausweis beantragt werden. Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild

Gebühr: Die Gebühr beläuft sich auf 10,00 €.

Hinweis:
Für die Beantragung von vorläufigen Personalweis für Personen unter 16 Jahren ist es erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung


Reisepass (elektronischer)

Der Reisepass dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht (siehe dazu Internet: www.auswaertigesamt.de). Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Seit dem 1. November 2007 werden für die Ausstellung des elektronischen Reisepasses auch die Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde bei Erstbeantragung
  • 1 biometrisches Lichtbild

Bei Verlust/Diebstahl bzw. wenn Sie keinen gültigen Personalausweis besitzen:

  • Familienbuch bzw. Personenstandsurkunde

Gebühr: Die Gebühr beläuft sich auf 37,50 € (für Personen unter 24 Jahren); ansonsten auf 59,00 €

Hinweis: Für die Beantragung von elektronischen Reisepässen für Personen unter 18 Jahren ist es erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung

Wichtige Information zu Kindereinträgen im Reisepass!

Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, Kinder in den Reisepass der Eltern eintragen zu lassen. Kindereinträge in Reisepässen, die vor dem vorgenannten Zeitpunkt ausgestellt wurden, behielten bisher ihre Gültigkeit.

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. Für die Eltern als Passinhaber behält das Dokument weiterhin im Rahmen seiner Laufzeit seine Gültigkeit.

Bitte prüfen Sie Ihren Reisepass auf Kindereinträge und beantragen Sie ggfs. rechtzeitig ein Reisedokument für Ihr Kind.

 

Expressreisepass

Die Ausstellung des Expressreisepasses erfolgt in ca. drei Arbeitstagen. Für den Expressreisepass gelten die Ausführungen zum Reisepass.

Gebühr: Die Gebühr beläuft sich auf 69,50 € (für Personen unter 24 Jahren); ansonsten auf 91,00 € .

Vorläufiger Reisepass

Er kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die Ausstellung eines Expressreisepasses zeitmäßig nicht ausreicht. Die Dringlichkeit muss nachgewiesen werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild

Gebühr: Die Gebühr beläuft sich auf 26,00 €.

Hinweis: Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern als vollwertiger Reisepass anerkannt (siehe hierzu: www.auswaertigesamt.de).

Hinweis:
Für die Beantragung von vorläufigen Reisepässen für Personen unter 18 Jahren ist es erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung

Kinderreisepass

Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist nicht älter als 12 Jahre. Die Zustimmung der Elternteile ist erforderlich, sofern beide das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Besitzt nur ein Elternteil des Sorgerecht, genügt die Zustimmung dieses Elternteils. Die Unterschriften sind persönlich (Kind und Sorgeberechtigte) unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in der Meldebehörde zu leisten.

Bearbeitungsfrist: Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.

Gültigkeitsdauer: Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

Verlängerung: Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist längstens bis zum 12. Lebensjahr möglich, wenn diese vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen wird.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • alter Kinderreisepass bzw. Kinderausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung

Das Kind, für das ein Kinderreisepass beantragt wird, muss bei der Antragstellung dabei sein.

Gebühr: Die Gebühr beträgt 13,00 €.

 

Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren

Der Verlust eines Personaldokumentes ist unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.

Bei Diebstahl eines Personaldokumentes muss zunächst eine Strafanzeige bei der Polzei erstattet werden. Darüber hinaus ist es ebenfalls notwendig, den Diebstahl der Meldebehörde durch persönliches Erscheinen mitzuteilen. Hierzu ist die Strafanzeige mitzubringen.

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