Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Gewerbeanzeigen (Gewerbean-, um- und abmeldungen nach § 14 GewO)

Wer den selbstständigen Betrieb eines Gewerbes (auch Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle) anfängt oder beendet, muss dies gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen.

Entscheidend für die Anmeldung ist die Stadt, wo sich die Betriebsstätte befindet. Dasselbe gilt auch dann, wenn der Betrieb verlegt oder der Gegenstand des Unternehmens gewechselt oder erweitert wird. Die Gewerbeanzeige ist persönlich zu erstatten. Im Ausnahmefall kann bei Vorlage einer Vollmacht eine andere Person die Gewerbeanzeige vornehmen.

Formulare:

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ggf. behördliche Erlaubnis (z.B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis)
  • ggf. Handelsregisterauszug bzw. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag

Gebühr:

  • Anmeldung                                                                 26,00 Euro
  • Ummeldung                                                                20,00 Euro
  • Abmeldung                                                                  kostenfrei
  • Zweitschrift                                                                  5,00 Euro


Pasek narzędziowy

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