Nawigacja główna
- 1: Oberbürgermeister
- 2: Politik
- 3: Verwaltung
- 3.1: Ämter
- 3.1.1: Amt für Jugend, Soziales und Familie
- 3.1.2: Amt für Wirtschaft und Finanzen
- 3.1.3: Bereich des Oberbürgermeisters
- 3.1.4: Gesundheitsamt (Landkreis)
- 3.1.5: Gleichstellungs- und Familienbeauftragte
- 3.1.6: Haupt- und Personalamt
- 3.1.7: Immobilienverwaltungsamt
- 3.1.8: Integrationsbeauftragte
- 3.1.9: Kinderbeauftragter
- 3.1.10: Kulturamt
- 3.1.11: Ordnungsamt
- 3.1.12: Pressestelle
- 3.1.13: Schulverwaltungs- und Sportamt
- 3.1.14: Stadtbauamt
- 3.1.15: Tiefbau- und Grünflächenamt
- 3.2: Formulare
- 3.3: Ausschreibungen
- 3.4: Stellenangebote bei der Stadt
- 3.5: Ausbildung bei der Stadt
- 3.6: Ratsinformationssystem
- 3.7: Aktuelles und Medien
- 3.1: Ämter
- 4: Ortsrecht
- 5: Leben in Greifswald
- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald

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Obszar treści
Gewerbeanzeigen (Gewerbean-, um- und abmeldungen nach § 14 GewO)
Wer den selbstständigen Betrieb eines Gewerbes (auch Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle) anfängt oder beendet, muss dies gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen.
Entscheidend für die Anmeldung ist die Stadt, wo sich die Betriebsstätte befindet. Dasselbe gilt auch dann, wenn der Betrieb verlegt oder der Gegenstand des Unternehmens gewechselt oder erweitert wird. Die Gewerbeanzeige ist persönlich zu erstatten. Im Ausnahmefall kann bei Vorlage einer Vollmacht eine andere Person die Gewerbeanzeige vornehmen.
Formulare:
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- ggf. behördliche Erlaubnis (z.B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis)
- ggf. Handelsregisterauszug bzw. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag
Gebühr:
- Anmeldung 26,00 Euro
- Ummeldung 20,00 Euro
- Abmeldung kostenfrei
- Zweitschrift 5,00 Euro




