Nawigacja główna
- 1: Oberbürgermeister
- 2: Politik
- 3: Verwaltung
- 3.1: Ämter
- 3.1.1: Amt für Jugend, Soziales und Familie
- 3.1.2: Amt für Wirtschaft und Finanzen
- 3.1.3: Bereich des Oberbürgermeisters
- 3.1.4: Gesundheitsamt (Landkreis)
- 3.1.5: Gleichstellungs- und Familienbeauftragte
- 3.1.6: Haupt- und Personalamt
- 3.1.7: Immobilienverwaltungsamt
- 3.1.8: Integrationsbeauftragte
- 3.1.9: Kinderbeauftragter
- 3.1.10: Kulturamt
- 3.1.11: Ordnungsamt
- 3.1.12: Pressestelle
- 3.1.13: Schulverwaltungs- und Sportamt
- 3.1.14: Stadtbauamt
- 3.1.15: Tiefbau- und Grünflächenamt
- 3.2: Formulare
- 3.3: Ausschreibungen
- 3.4: Stellenangebote bei der Stadt
- 3.5: Ausbildung bei der Stadt
- 3.6: Ratsinformationssystem
- 3.7: Aktuelles und Medien
- 3.1: Ämter
- 4: Ortsrecht
- 5: Leben in Greifswald
- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald

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Obszar treści
Straßenverkehr
Zu den Aufgaben der Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe im Ordnungsamt gehört die Umsetzung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Sie nimmt somit die Aufgaben als Kfz-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle wahr.
Sie erhalten nachfolgend Informationen über die Aufgaben der Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe als:
Hinweis: Die Aufgaben der Verkehrslenkung, z.B. verkehrsrechtliche Maßnahmen, Beschilderungen, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Parkverbote oder die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen werden durch das Tiefbau- und Grünflächenamt wahrgenommen.
Aktueller Hinweis der Kfz-Zulassungstelle
Neuregelung bei der Vergabe von Kurzeitkennzeichen ab dem 01.11.2012 (Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 19.Oktober 2012, BGBl. Teil I Nr. 50 vom 25.10.2012)
Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein auszugeben.
Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers. Mehr zu den Kurzzeitkennzeichen hier.
So erreichen Sie die Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe
Postanschrift | Hausanschrift |
Universitäts- und Hansestadt Greifswald | Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
Telefon: | +49 3834 524110 |
zu den Öffnungszeiten hier.




