Nawigacja główna
- 1: Oberbürgermeister
- 2: Politik
- 3: Verwaltung
- 3.1: Ämter
- 3.1.1: Amt für Jugend, Soziales und Familie
- 3.1.2: Amt für Wirtschaft und Finanzen
- 3.1.3: Bereich des Oberbürgermeisters
- 3.1.4: Gesundheitsamt (Landkreis)
- 3.1.5: Gleichstellungs- und Familienbeauftragte
- 3.1.6: Haupt- und Personalamt
- 3.1.7: Immobilienverwaltungsamt
- 3.1.8: Integrationsbeauftragte
- 3.1.9: Kinderbeauftragter
- 3.1.10: Kulturamt
- 3.1.11: Ordnungsamt
- 3.1.12: Pressestelle
- 3.1.13: Schulverwaltungs- und Sportamt
- 3.1.14: Stadtbauamt
- 3.1.15: Tiefbau- und Grünflächenamt
- 3.2: Formulare
- 3.3: Ausschreibungen
- 3.4: Stellenangebote bei der Stadt
- 3.5: Ausbildung bei der Stadt
- 3.6: Ratsinformationssystem
- 3.7: Aktuelles und Medien
- 3.1: Ämter
- 4: Ortsrecht
- 5: Leben in Greifswald
- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald

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Obszar treści
Informationen über die Erhebung der Gewässerunterhaltungsgebühren
Welche Gewässer gibt es in Greifswald und wer trägt die Unterhaltungslast?
Welche Aufgaben erfüllt der Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“
Abgrenzung des Gewässers zur Regenkanalisation
Wer zahlt für die Gewässerunterhaltung?
Das Gewässernetz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Hier können Sie die Satzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltung (PDF-Dokument) lesen und auf Ihrem Computer speichern.
Wenn Sie fragen zur Gewässerunterhaltung haben oder zu Ihrem Bescheid kontaktieren Sie uns bitte.
Wo Sie uns in Greifswald finden.
Welche Gewässer gibt es in Greifswald und wer trägt die Unterhaltungslast?
Die Unterhaltung der Gewässer ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Der Ryck als ein Gewässer 1. Ordnung ist eine Bundeswasserstraße. Er durchfließt auf ca. 9 km Länge von der Steinbecker Straße die Stadt und mündet in Wieck in den Greifswalder Bodden. Die Unterhaltung der Landesschutzdeiche und der Bundeswasserstraße liegt in der Verantwortung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes.
In der Verantwortung des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck-Ziese“ liegt die Unterhaltung der im Stadtgebiet liegenden Gewässer 2. Ordnung. 2007 umfasste die Gesamtlänge der vom WBV unterhaltenen Fließgewässer ca. 83 km. Hinzu kommen 8,5 km landwirtschaftlicher Deiche.
Welche Aufgaben erfüllt der Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“
Hauptaufgabe des Wasser- und Bodenverbandes ist die Unterhaltung der Gewässer und der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen (Schöpfwerke, Staue u. ä.).
Als Gewässer wird das in der Natur fließende oder stehende Wasser bezeichnet. Es ist in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden. Gespeist wird ein Gewässer hauptsächlich aus Grundwasser. Der Verband sorgt dafür, dass die Gewässerbetten erhalten werden und der freie Wasserablauf gewährleistet bleibt. Im gesamten Verbandsgebiet, das von Elmenhorst im Westen über Sanz im Süden bis Rubenow im Osten reicht, werden so ca. 1.306 km betreut. . Die Gräben müssen, besonders im Stadtgebiet, laufend gereinigt und gepflegt, die Schöpfwerke ständig instand gehalten werden. Ansonsten droht ein Ansteigen des Grundwasserspiegels, ein Rückstau in den Regenkanalisationen bis hin zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört weiterhin die Unterhaltung der Deiche zum Schutz vor Überflutungen.
Abgrenzung des Gewässers zur Regenkanalisation
Im Gegensatz zu den Gewässern stellen Regenkanalisationen Abwasseranlagen dar. Sie wurden zur geordneten Ableitung von Niederschlagsabflüssen und Schmelzwässern von versiegelten und befestigten Flächen errichtet und haben keine Beziehung zum natürlichen Wasserkreislauf. Die Niederschläge werden durch die Kanalisation gesammelt und in die Gewässer eingeleitet. Das Gewässer wird durch die Kanalisation benutzt. Durch den Schnittpunkt „Einleitstelle“ entstehen zwei rechtlich unterschiedliche Systeme. Die Errichtung und Bewirtschaftung der Regenkanalisation wird über Abwasserbeitrag und Abwassergebühr gedeckt.
Wer zahlt für die Gewässerunterhaltung?
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt seit der Gründung des Wasser- und Bodenverband Ryck-Ziese im Jahr 1992 Verbandsbeiträge. Diese Beiträge hat sie einschließlich des Jahres 2006, ohne Gebühren von Ihnen zu erheben, geleistet. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verpflichtet, von Ihnen für die durch den Verband erbrachten städtischen Leistungen Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Gewässerunterhaltungsgebühr erfolgt auf der Grundlage der am 11. Dezember 2006 von der Bürgerschaft beschlossenen „Satzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren“. Seit dem Jahr 2007 werden die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“ aus den von Ihnen zu zahlenden Gewässerunterhaltungsgebühren refinanziert.





