Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

Navigationselemente

Sprachauswahl

Zur Orientierung

Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf die Altstadt Foto: Günther

Klickpfad - Hier befinden Sie sich

Inhaltsbereich

Haushaltssicherung - gesetzliche Vorgabe

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Sie ist deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und es umzusetzen.

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Bürgerschaft hat am 14.12.2009 das Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 beschlossen.

    

Werkzeugleiste

Werkzeugleiste - Seitenanfang und Seite zurück


Ansprechpartnerin

Seite:41