Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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Haushaltssicherung - gesetzliche Vorgabe

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Sie ist deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und es umzusetzen.

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Bürgerschaft hat am 14.12.2009 das Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 beschlossen.

    

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