Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Foto Volker Pesch 9/2009

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Wahl des Kreistages

Der Kreistag ist die politische Vertretung des Kreises. Ihm gehören 69 Mitglieder an. Er wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Das Recht Wahlvorschläge zu unterbreiten, haben Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreis haben.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen im Kreis ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Entsprechend des Kreisstrukturgesetzes vom 12. Juli 2010 waren in Mecklenburg-Vorpommern sechs Großkreise zu bilden.
Die bisher kreisfreie Universitäts- und Hansestadt Greifswald, der Landkreis Ostvorpommern und der Landkreis Uecker-Randow, sowie die Ämter Jarmen/Tutow und Peenetal/Loitz haben sich zum Kreis "Vorpommern -Greifswald" zusammengeschlossen.

Gesetzliche Grundlagen


Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 4. September 2011

12-09-2011-Wahlergebnisse_-Kreistagswahl__2011.pdf

Wahlergebnis für den Kreistag des Kreises Vorpommern-Greifswald

Zugelassene Wahlvorschläge

22.07.2011__Bekanntnachung_zugelassene_Wahlvorschlaege_Kreistagstagswahl_2011.pdf

149 K

Wahlbereichseinteilung Südvorpommern

Wahlbereichseinteilung_Suedvorpommern_2011.jpg

79 K

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